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   OVG Sachsen, 23.02.2001 - 2 B 397/99   

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https://dejure.org/2001,17643
OVG Sachsen, 23.02.2001 - 2 B 397/99 (https://dejure.org/2001,17643)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.02.2001 - 2 B 397/99 (https://dejure.org/2001,17643)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. Februar 2001 - 2 B 397/99 (https://dejure.org/2001,17643)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 14.12.1995 - 8 AZR 356/94

    Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS (Lehrerin

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2001 - 2 B 397/99
    Die Abgabe einer darauf gerichteten Verpflichtungserklärung reicht insoweit für sich genommen nicht aus (vgl. zu Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 Nr. 2 EV bzw. zu § 6 Abs. 2 Nr. 2 SächsBG: BAG, Urt. v.26.8.1993, BAGE 74, 120 [124]; Urt. v. 14.12.1995, NZA-RR 1996, 207 [209]; SächsOVG, Urt. v. 19.3.1998 - 2 S 308/95 -).

    Letzteres wäre nur anzunehmen, wenn er den Mitarbeitern des MfS einen Wohnungsschlüssel übergeben hätte (BAG, Urt. 14.12.1995, aaO; SächsOVG, Urt. v. 19.3.1998, aaO).

  • BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 300/96

    Postdienstzeit - Verpflichtung zu inoffizieller Mitarbeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2001 - 2 B 397/99
    Auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der allein die Verpflichtung zur Arbeit für das MfS zum Ausschluss der Berücksichtigung von Dienstzeiten führt (BAG, Urt. v. 29.1.1998, BAGE 87, 370 [374 f.]; Urt. v. 29.1.1998, BAGE 88, 1 [5 ff.]; Urt. v. 30.9.1999, ZTR 2000, 411 [412]), kann hier nicht herangezogen werden.
  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 26.98

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten nach dem Sächsischen Beamtengesetz wegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2001 - 2 B 397/99
    Er entspricht damit inhaltlich dem Begriff des Tätigseins für das MfS im Sinne der Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 Nr. 2 zum Einigungsvertrag - EV - sowie des § 6 Abs. 2 Nr. 2 SächsBG (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 3.12.1998, BVerwGE 108, 64 [67]; Urt. v. 27.4.1999, BVerwGE 109, 59 [66]; SächsOVG, Beschl. v. 29.7.1997, SächsVBl. 1998, 35 [36]; Urt. v. 11.8.2000, SächsVBl. 2000, 291 [292]), zumal kein Anhaltspunkt dafür besteht, dass ihm der Gesetzgeber im Zusammenhang des Besoldungsrechts eine andere, vor allem weitergehende Bedeutung beilegen wollte.
  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 561/92

    Kündigung - mangelnde Eignung gemäß Einigungsvertrag

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2001 - 2 B 397/99
    Die Abgabe einer darauf gerichteten Verpflichtungserklärung reicht insoweit für sich genommen nicht aus (vgl. zu Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 Nr. 2 EV bzw. zu § 6 Abs. 2 Nr. 2 SächsBG: BAG, Urt. v.26.8.1993, BAGE 74, 120 [124]; Urt. v. 14.12.1995, NZA-RR 1996, 207 [209]; SächsOVG, Urt. v. 19.3.1998 - 2 S 308/95 -).
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2001 - 2 B 397/99
    Insbesondere können sie keine verbindlichen Vorgaben für die Norminterpretation enthalten (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.12.1969, BVerwGE 34, 278 [281 ff.]).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2001 - 2 B 397/99
    Er entspricht damit inhaltlich dem Begriff des Tätigseins für das MfS im Sinne der Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 Nr. 2 zum Einigungsvertrag - EV - sowie des § 6 Abs. 2 Nr. 2 SächsBG (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 3.12.1998, BVerwGE 108, 64 [67]; Urt. v. 27.4.1999, BVerwGE 109, 59 [66]; SächsOVG, Beschl. v. 29.7.1997, SächsVBl. 1998, 35 [36]; Urt. v. 11.8.2000, SächsVBl. 2000, 291 [292]), zumal kein Anhaltspunkt dafür besteht, dass ihm der Gesetzgeber im Zusammenhang des Besoldungsrechts eine andere, vor allem weitergehende Bedeutung beilegen wollte.
  • BAG, 29.01.1998 - 6 AZR 507/96

    Postdienstzeit - Tätigkeit für das MfS

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2001 - 2 B 397/99
    Auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der allein die Verpflichtung zur Arbeit für das MfS zum Ausschluss der Berücksichtigung von Dienstzeiten führt (BAG, Urt. v. 29.1.1998, BAGE 87, 370 [374 f.]; Urt. v. 29.1.1998, BAGE 88, 1 [5 ff.]; Urt. v. 30.9.1999, ZTR 2000, 411 [412]), kann hier nicht herangezogen werden.
  • BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 194/98

    Beschäftigungszeit bei Verpflichtung zu inoffizieller Mitarbeit bei dem

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2001 - 2 B 397/99
    Auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der allein die Verpflichtung zur Arbeit für das MfS zum Ausschluss der Berücksichtigung von Dienstzeiten führt (BAG, Urt. v. 29.1.1998, BAGE 87, 370 [374 f.]; Urt. v. 29.1.1998, BAGE 88, 1 [5 ff.]; Urt. v. 30.9.1999, ZTR 2000, 411 [412]), kann hier nicht herangezogen werden.
  • OVG Sachsen, 11.08.2000 - 2 B 172/00

    Einigungsvertrag; Entlassung; Beamter auf Probe; Personalrat; Eignungsmangel

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2001 - 2 B 397/99
    Er entspricht damit inhaltlich dem Begriff des Tätigseins für das MfS im Sinne der Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 Nr. 2 zum Einigungsvertrag - EV - sowie des § 6 Abs. 2 Nr. 2 SächsBG (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 3.12.1998, BVerwGE 108, 64 [67]; Urt. v. 27.4.1999, BVerwGE 109, 59 [66]; SächsOVG, Beschl. v. 29.7.1997, SächsVBl. 1998, 35 [36]; Urt. v. 11.8.2000, SächsVBl. 2000, 291 [292]), zumal kein Anhaltspunkt dafür besteht, dass ihm der Gesetzgeber im Zusammenhang des Besoldungsrechts eine andere, vor allem weitergehende Bedeutung beilegen wollte.
  • OVG Thüringen, 27.08.2009 - 2 KO 885/07

    Recht der Landesbeamten; Beamtenrecht: Tätigkeit für das MfS und

    Ausgehend von dieser systematischen Einbettung der Bestimmung des § 30 BBesG ist der Begriff "Tätigkeit für das MfS" entsprechend dem einigungsvertraglichen Sonderentlassungstatbestand auszulegen (vgl. so wohl auch BVerfG, a. a. O.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 23. Februar 2001 - 2 B 397/99 - SächsVBl. 2002, 178).

    Es muss vielmehr der Nachweis der konkreten Dauer einer aktiven Tätigkeit für das MfS ausschließlich entscheidend sein (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 23. Februar 2001 - 2 B 397/99 -a. a. O.).

    Verwaltungsvorschriften und allgemeine Weisungen kommen außerhalb des verwaltungsinternen Bereichs grundsätzlich keine verbindlichen Vorgaben für die Norminterpretation zu (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 23. Februar 2001 - 2 B 397/99 - a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 09.09.2014 - 2 A 44/14

    Arglistige Täuschung über MfS-Tätigkeit

    Es kommt hierbei nicht darauf an, ob gegenüber dem MfS auch eine Verpflichtungserklärung abgegeben wurde (vgl. Senatsbeschl. v. 23. Februar 2001 - 2 B 397/99 -, Rn. 3, juris), sondern ob ein tatsächliches Verhalten vorliegt, das dem MfS in irgendeiner Weise zu gute kam (Senatsbeschl. v. 14. Februar 2011 - 2 B 279/09 -, Rn. 7, juris).
  • OVG Sachsen, 14.02.2011 - 2 A 279/09

    Nichtberücksichtigung von Dienstzeiten bei Tätigkeit für das MfS, Bereitstellen

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die bloße Abgabe einer Verpflichtungserklärung keine "Tätigkeit" für das MfS i. S. v. § 30 Abs. 1 Satz 1 BBesG a. F. darstellt (vgl. Senatsbeschl. v. 23. Februar 2001 - 2 B 397/99 -, juris).

    Daran fehlt es, so der Senat im Beschluss vom 23. Februar 2001 (a. a. O. Rn 3, 10), wenn sich der Kontakt mit dem MfS darauf beschränkte, dass sich der Betroffene in der Erklärung verpflichtete, das MfS auf freiwilliger Basis zu unterstützen und zu diesem Zweck den Mitarbeitern des MfS zur Durchführung ihrer dienstlichen Aufgaben seine Wohnung zur Verfügung zu stellen, die Wohnung in der Folge aber tatsächlich nicht vom MfS zu konspirativen Zwecken genutzt wurde und die Mitarbeiter des MfS auch keinen generellen Zugang zur Wohnung hatten, weil ihnen ein Wohnungsschlüssel nicht übergeben worden war.

  • OVG Sachsen, 20.12.2010 - 2 A 88/09

    Darlegung des Zulassungsgrundes, Versorgungsbezüge, ruhegehaltfähige Dienstzeit,

    Eine Tätigkeit für das MfS, durch die der Kläger dieses bewusst und final aktiv unterstützt hat (vgl. Senatsbeschl. v. 23.2.2001 - 2 B 397/99 -, juris; Schinkel/Seifert, in: GKÖD, Band 3, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, § 30 BBesG Rn. 5), hat das Verwaltungsgericht sonach nicht in der Abgabe der Erklärung als solcher gesehen, sondern in der darin vom Kläger abgegebenen Verpflichtung, dem MfS sein Dienstzimmer zur Verfügung zu stellen.
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